Fragen? Antworten!
1. Wer kann teilnehmen?
Es können grundsätzlich alle Menschen an dem Wettbewerb teilnehmen, die an dem Thema interessiert sind und Ideen für einen künstlerischen Beitrag haben. Das Projekt ist offen für Beiträge von Einzelpersonen oder Gruppen, Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen -
es gibt keine Altersbegrenzungen oder anderweitige Voraussetzungen.
2. Wie gestaltet sich die Kooperation mit der BSAG?
Die BSAG hat eingewilligt uns einen Straßenbahnwagon zur Verfügung zu stellen, den wir als mobilen Ausstellungsraum umbauen dürfen und für 2-3 Tage an eine reguläre Bahn in Bremen anhängen. Dadurch köennen wir die Kunst direkt zu den Orten und Menschen tragen, durch die sie hervorgerufen wurde. Die BSAG unterstützt das Projekt, aber gibt keine inhaltlichen Einschränkungen.
3. Wie genau gestaltet sich die Teilnahme am Wettbewerb?
Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis spätestens Sonntag, den 20. Dezember 2009, bei uns eingegangen sein. Bitte
achtet darauf, dass die unten genannten Voraussetzungen von Euch erfüllt werden müssen oder wendet Euch schon vorher an uns, wenn Ihr
Fragen zur konkreten Umsetzung habt, unter bremen.vernetzt@gmail.com. Dann können wir eventuelle Probleme schon im
Voraus beheben oder klären, ob der Wettbewerbsbeitrag in dem gegebenen Rahmen umsetzbar ist. Auch bei terminlichen Problemen können wir versuchen eine Lösung zu finden, aber nur in Ausnahmefällen.
Das Teilnahmeformular und die Wettbewerbsbeiträge schickt Ihr bitte zusammen an folgende Adresse:
Universität Bremen
Fachbereich 09/Gebäude GW2
Master Kunst- und Kulturvermittlung
c/o !vernetzt!
Postfach 330440
28334 Bremen
Für Wettbewerbsbeiträge anderer Form, z.B. die Idee für eine Performance, Video- oder Audioinstallationen oder größere Kunstinstallationen, setzt Euch bitte vorher mit uns in Verbindung, so dass wir die genaue Umsetzung absprechen können. Sind die Beiträge auf postalischem Wege nicht zu versenden, werden diese von uns abgeholt, solange es sich um Bremen und das Bremer Umland handelt.
Einzureichen sind dann unter der oben genannten Adresse eine Beschreibung des Kunstwerks bzw. der Idee dahinter (Kurzkonzept).
4. Welche Voraussetzungen müssen die eingereichten Beiträge erfüllen?
- Die Beiträge können von Fotografien, Malereien, Grafiken über Erzählungen, Gedichte, Klanginstallationen, Hörspiele hin zu größeren Rauminstallationen, Video- oder Audioinstallationen oder anderen Ideen für die Transformation des Straßenbahnraums bzw. Haltestellenraums reichen.
- Wichtig ist, dass die Beiträge in den gegebenen Raumverhältnissen umsetzbar sind. Das heißt, die Werke sollten
innerhalb der Ausstellungsfläche, also des Straßenbahnwagons bzw. einiger ausgewählter Haltestellen, realisierbar
sein. Dementsprechend sollten die Wettbewerbsbeiträge eine gewisse Größe nicht überschreiten und technisch
realisierbar sein.
- Die Kunstwerke dürfen den (halb-)öffentlichen Raum der Straßenbahn bzw. Haltestellen nicht beschädigen.
- Unbeteiligte Personen sollten von den Kunstwerken nicht negativ beeinträchtigt werden.
5. Wer übernimmt die Kosten für meinen Wettbewerbsbeitrag?
Die Kosten für Eure Wettbewerbsbeiträge sollten grundsätzlich von Euch übernommen werden. Fallen allerdings
Kosten im Zuge der Ausstellungsphase an (z.B. für den Aufbau, Transport, spezifische Materialien etc.), werden diese von uns
übernommen. Ihr solltet Euch aber in jedem Fall mit uns in Verbindung setzen, damit wir im Vorhinein abschätzen können, welche Mittel ihr für die Ausstellung benötigt.
6. Ich plane eine Videoinstallation, sind die technischen Vorausaussetzungen von euch dafür gegeben?
Ja, wir sorgen dafür, dass die technischen Voraussetzungen gegeben sind, sofern sie realisierbar sind. Es ist dennoch wichtig,
sich im Voraus mit uns in Verbindung zu setzten, damit wir Bescheid wissen, welche technischen Bedingungen gegeben sein müssen.
7. Wer sorgt für die Sicherheit meines eingereichten Kunstwerks während der Ausstellungsphase?
Wir als Projektinitiatoren werden während der gesamten Ausstellungsphase anwesend sein und versuchen für die Sicherheit Eurer Werke zu sorgen. Allerdings können wir keine Haftung bei Diebstahl oder Schäden an euren Werken übernehmen oder diese ersetzen.
8. Werden nur die prämierten Wettbewerbsbeiträge ausgestellt?
Nein. Alle eingereichten Beiträge werden der Öffentlichkeit an dem geplanten Ausstellungsorten zugänglich gemacht, da jede/r Wettbewerbsteilnehmer/in die Chance erhalten soll, seine Idee zu präsentieren. Sollte der Straßenbahnwagon nicht ausreichen, dann werden wir an einem anderen Ort in der Stadt die restlichen Werke ausstellen. Die Prämierung findet zeitgleich zur Ausstellungsphase statt.
9. Was sind die Wettbewerbspreise?
Eine Jury wird interessante Preise im Wert von insgesamt 500 Euro vergeben.